Sachverständige

Bewertungen von Unternehmen oder Unternehmensanteilen, Gewinnentgangsberechnungen, Befundaufnahmen und Begutachtungen zu bilanziellen und steuerlichen Fragen aus objektiver Sicht: diese Aufgaben werden von mir als allgemein zertifizierte und gerichtlich beeidete Sachverständige durchgeführt. 


Wann sollte man sich an Dr. Petra Hübner-Schwarzinger in Ihrer Funktion als Sachverständige wenden: 

  • Bei objektiven Bewertungsanlässen zB im Verlassenschaftsverfahren
  • Bei Bewertungen anlässlich der Abschichtung von Gesellschaftern
  • Bei Bewertungserfordernissen anlässlich Gesellschafterstreitigkeiten
  • Bei Fragen des Bilanz- und / oder Steuerrechts mit objektiven Begutachtenserfordernissen
  • Bei Fragen im Zusammenhang mit Gewinnentgang, Zwangsmaßnahmen, udgl.
  • Bei innerfamiliären Streitigkeiten über Unternehmens- bzw Vermögenswerte


Gerichtliche Anerkennung – Bewertungserfahrung – Branchenkenntnis 

„Das Ganze ist mehr als die Summe der Teile.“