Bewertungen von Unternehmen oder Unternehmensanteilen, Gewinnentgangsberechnungen, Befundaufnahmen und Begutachtungen zu bilanziellen und steuerlichen Fragen aus objektiver Sicht: diese Aufgaben werden von mir als allgemein zertifizierte und gerichtlich beeidete Sachverständige durchgeführt.
Wann sollte man sich an Dr. Petra Hübner-Schwarzinger in Ihrer Funktion als Sachverständige wenden:
- Bei objektiven Bewertungsanlässen zB im Verlassenschaftsverfahren
- Bei Bewertungen anlässlich der Abschichtung von Gesellschaftern
- Bei Bewertungserfordernissen anlässlich Gesellschafterstreitigkeiten
- Bei Fragen des Bilanz- und / oder Steuerrechts mit objektiven Begutachtenserfordernissen
- Bei Fragen im Zusammenhang mit Gewinnentgang, Zwangsmaßnahmen, udgl.
- Bei innerfamiliären Streitigkeiten über Unternehmens- bzw Vermögenswerte